Wir transportieren Ihre Ware mit A Schild!
Abfall-Warntafel, A Schild, A Tafel, LKW Warntafeln für Abfalltransporte
Gemäß KrWG/AbfG (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz) vom 01.06.2012 müssen Fahrzeuge, mit denen Abfälle auf öffentlichen Straßen befördert werden, mit der "A-Tafel" versehen sein. Die Warnkennzeichnung besteht aus zwei rechteckigen, rückstrahlenden, weißen Tafeln mit schwarzer Aufschrift "A". Die Warntafeln sind während der Beförderung vorne und hinten am Fahrzeug deutlich sichtbar anzubringen.