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Wir transportieren Ihren Abfall - sicher!

Abfall-Warntafel, A-Schild, A-Tafel, LKW Warntafel für Abfalltransporte

Abfalltransporte

Uns ist es wichtig, dass Ihre Abfalltransporte sicher und verantwortungsvoll durchgeführt werden, so dass die Umwelt geschützt und die Gesundheit von Menschen und Tieren nicht gefährdet wird.
 
Die Spedition-Albrecht besitzt das nötige Abfallzertifikat um Ihren Abfall sicher und umweltverträglich zu transportieren. Sie finden es auf unserer Downloadseite.
 
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage – sprechen Sie uns an!
 

Wichtige Aspekte

Kennzeichnung gefährlicher Güter

Das A-Schild dient als Warnzeichen für den Transport von Abfällen, (gefährliche und ungefährliche)

Rechtliche Grundlage:

Beförderungserlaubnis nach §53 und §54 KrWG

Zielsetzungen
Minimierung von Risiken für Menschen, Umwelt und Eigentum bei der Beförderung von Abfällen mit dem Ziel Unfälle zu verhindern. Sollte es dennoch zu einem Unfall kommen, gilt es die Auswirkungen so gering wie möglich zu halen.
 

Verantwortlichkeiten des Transporteurs

Wir sind zertifiziert und schulen unsere Mitarbeiter um die Vorschriften einzuhalten.

Altpapierfrachten
sind bei uns Routine
Gewerbeabfall
Schrott
Die Beförderungserlaubnis (früher Transportgenehmigung, sind in § 53 (Anzeige, nicht gefährliche Abfälle) und in §54 KrWG vom 01. Juni 2012 (Erlaubnis, gefährliche Abfälle) und in der Beförderungserlaubnisverordnung BefErlV geregelt.
Somit müssen Fahrzeuge, mit denen Abfälle auf öffentlichen Straßen befördert werden, mit der “A-Tafel” versehen sein.
Die Warnkennzeichnung besteht aus zwei rechteckigen, rückstrahlenden, weißen Tafeln mit schwarzer Aufschrift “A”.
 
Die Warntafeln sind während der Beförderung vorne und hinten am Fahrzeug deutlich sichtbar anzubringen.

A-Schild beim Transport – Bedeutung und Anwendung

Das A-Schild ist eine Kennzeichnungspflicht für Abfalltransporte, insbesondere für gefährliche Abfälle, die gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) als solche eingestuft sind. Es zeigt an, dass es sich bei der Ladung um Abfall handelt.

Wann ist das A-Schild erforderlich?

  • Bei der Beförderung von Abfällen, die der Nachweispflicht unterliegen.
  • Wenn es sich um gefährliche Abfälle gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) handelt.
  • In Deutschland ist das A-Schild für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen erforderlich, wenn sie gewerblich Abfälle transportieren.

Was sind typische Abfälle, die mit A-Schild transportiert werden müssen?

  • Sondermüll (z. B. Chemikalienreste, Lösungsmittel, Farben, Lacke)
  • Gewerbeabfälle (gemischte Verpackungen, Holz, Kunststoffe, Textilien)
  • Bauschutt & Baustellenabfälle (Ziegel, Beton, Keramik, Gipskarton, Glas)
  • Papier & Kartonagen (Altpapier, Zeitungen, Kartonabfälle aus Industrie & Handel)
  • Kunststoffabfälle (Verpackungsfolien, Produktionsreste, Behälter ohne Gefahrstoffe)
  • Altholz (Paletten, Möbelholz, Spanplatten)
  • Elektroschrott (Kleingeräte ohne Batterien oder Gefahrstoffe)
  • Grünabfälle (Laub, Äste, Gras, Baumverschnitt)
  • Textilabfälle (Altkleider, Stoffreste aus der Industrie)
  • Lebensmittelabfälle & organische Abfälle (ungiftige Lebensmittelreste aus der Produktion)
  • Altkleider
  • Industrieabfälle (z. B. Altöle, Filterstäube, belastete Böden)
  • Elektroschrott, der gefährliche Stoffe enthält
  • Krankenhaus- und Laborabfälle, die infektiös oder gefährlich sind

Wie sieht das A-Schild aus?

Das A-Schild ist ein weißes Schild mit einem schwarzen “A” (Buchstabenhöhe mindestens 20 cm). Es muss sich vorne und hinten am Fahrzeug befinden.

Wann brauche ich neben dem A-Schild eine zusätzliche Kennzeichnungspflicht, z.B eine ADR Gefahrgutkennung?

Je nach Art des transportierten Abfalls kann neben dem A-Schild auch eine Gefahrgutkennzeichnung erforderlich sein, wenn die Abfälle als gefährliche Güter nach ADR eingestuft sind. In diesem Fall müssen die entsprechenden Gefahrzettel (z.B. Klasse 3 für entzündbare Flüssigkeiten oder Klasse 8 für ätzende Stoffe) angebracht werden.

  • Verunreinigte Verpackungen (leere, aber nicht gereinigte Kanister, Fässer, Eimer mit Chemikalienresten)
  • Ölhaltige Betriebsmittel (verunreinigte Lappen, Ölfilter, Ölgebundene Abfälle)
  • Lacke & Farbenreste (eingetrocknete oder flüssige Farben & Lacke, Sprühdosen)
  • Lösungsmittelhaltige Abfälle (Benzinreste, Aceton, Alkoholhaltige Flüssigkeiten)
  • Batterien & Akkus (Bleibatterien, Lithium-Ionen-Batterien – oft Gefahrgutklasse 8 oder 9)
  • Kühlgeräte mit Kältemitteln (alte Kühlschränke mit FCKW oder anderen Gasen)
  • Metallspäne mit Kühlschmierstoffen (verunreinigte Späne aus Metallbearbeitung)
  • Verunreinigtes Holz (kesselimprägniertes Holz, Bahnschwellen, Holz mit Anstrichen)
  • Chemikalienreste & Laborabfälle (Säuren, Laugen, Entwicklerflüssigkeiten)
  • Krankenhaus- & Hygieneabfälle (gebrauchte OP-Masken, kontaminierte Verbände)
  • Asbesthaltige Abfälle (eingepackt in Big Bags mit spezieller Kennzeichnung)
  • Pestizid- und Düngemittelreste (aus der Landwirtschaft)

Gibt es Ausnahme von der A-Schild-Pflicht?

in den nachfolgenden Fällen benötigen Sie keine A-Schild

  • Private Transporte von Abfällen (z. B. Gartenabfälle zum Recyclinghof)
  • Nicht gefährliche Abfälle, die keiner Nachweispflicht unterliegen
  • Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen Gesamtgewicht