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Abfall-Warntafel, A-Schild, A-Tafel, LKW Warntafel für Abfalltransporte
Abfalltransporte
Wichtige Aspekte
Kennzeichnung gefährlicher Güter
Das A-Schild dient als Warnzeichen für den Transport von Abfällen, (gefährliche und ungefährliche)
Rechtliche Grundlage:
Beförderungserlaubnis nach §53 und §54 KrWG
Verantwortlichkeiten des Transporteurs
Wir sind zertifiziert und schulen unsere Mitarbeiter um die Vorschriften einzuhalten.
A-Schild beim Transport – Bedeutung und Anwendung
Das A-Schild ist eine Kennzeichnungspflicht für Abfalltransporte, insbesondere für gefährliche Abfälle, die gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) als solche eingestuft sind. Es zeigt an, dass es sich bei der Ladung um Abfall handelt.
Wann ist das A-Schild erforderlich?
- Bei der Beförderung von Abfällen, die der Nachweispflicht unterliegen.
- Wenn es sich um gefährliche Abfälle gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) handelt.
- In Deutschland ist das A-Schild für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen erforderlich, wenn sie gewerblich Abfälle transportieren.
Was sind typische Abfälle, die mit A-Schild transportiert werden müssen?
- Sondermüll (z. B. Chemikalienreste, Lösungsmittel, Farben, Lacke)
- Gewerbeabfälle (gemischte Verpackungen, Holz, Kunststoffe, Textilien)
- Bauschutt & Baustellenabfälle (Ziegel, Beton, Keramik, Gipskarton, Glas)
- Papier & Kartonagen (Altpapier, Zeitungen, Kartonabfälle aus Industrie & Handel)
- Kunststoffabfälle (Verpackungsfolien, Produktionsreste, Behälter ohne Gefahrstoffe)
- Altholz (Paletten, Möbelholz, Spanplatten)
- Elektroschrott (Kleingeräte ohne Batterien oder Gefahrstoffe)
- Grünabfälle (Laub, Äste, Gras, Baumverschnitt)
- Textilabfälle (Altkleider, Stoffreste aus der Industrie)
- Lebensmittelabfälle & organische Abfälle (ungiftige Lebensmittelreste aus der Produktion)
- Altkleider
- Industrieabfälle (z. B. Altöle, Filterstäube, belastete Böden)
- Elektroschrott, der gefährliche Stoffe enthält
- Krankenhaus- und Laborabfälle, die infektiös oder gefährlich sind
Wie sieht das A-Schild aus?
Das A-Schild ist ein weißes Schild mit einem schwarzen “A” (Buchstabenhöhe mindestens 20 cm). Es muss sich vorne und hinten am Fahrzeug befinden.
Wann brauche ich neben dem A-Schild eine zusätzliche Kennzeichnungspflicht, z.B eine ADR Gefahrgutkennung?
Je nach Art des transportierten Abfalls kann neben dem A-Schild auch eine Gefahrgutkennzeichnung erforderlich sein, wenn die Abfälle als gefährliche Güter nach ADR eingestuft sind. In diesem Fall müssen die entsprechenden Gefahrzettel (z.B. Klasse 3 für entzündbare Flüssigkeiten oder Klasse 8 für ätzende Stoffe) angebracht werden.
- Verunreinigte Verpackungen (leere, aber nicht gereinigte Kanister, Fässer, Eimer mit Chemikalienresten)
- Ölhaltige Betriebsmittel (verunreinigte Lappen, Ölfilter, Ölgebundene Abfälle)
- Lacke & Farbenreste (eingetrocknete oder flüssige Farben & Lacke, Sprühdosen)
- Lösungsmittelhaltige Abfälle (Benzinreste, Aceton, Alkoholhaltige Flüssigkeiten)
- Batterien & Akkus (Bleibatterien, Lithium-Ionen-Batterien – oft Gefahrgutklasse 8 oder 9)
- Kühlgeräte mit Kältemitteln (alte Kühlschränke mit FCKW oder anderen Gasen)
- Metallspäne mit Kühlschmierstoffen (verunreinigte Späne aus Metallbearbeitung)
- Verunreinigtes Holz (kesselimprägniertes Holz, Bahnschwellen, Holz mit Anstrichen)
- Chemikalienreste & Laborabfälle (Säuren, Laugen, Entwicklerflüssigkeiten)
- Krankenhaus- & Hygieneabfälle (gebrauchte OP-Masken, kontaminierte Verbände)
- Asbesthaltige Abfälle (eingepackt in Big Bags mit spezieller Kennzeichnung)
- Pestizid- und Düngemittelreste (aus der Landwirtschaft)
Gibt es Ausnahme von der A-Schild-Pflicht?
in den nachfolgenden Fällen benötigen Sie keine A-Schild
- Private Transporte von Abfällen (z. B. Gartenabfälle zum Recyclinghof)
- Nicht gefährliche Abfälle, die keiner Nachweispflicht unterliegen
- Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen Gesamtgewicht