Eine Gelangensbescheinigung oder auch Gelangensbestätigung im Speditionswesen ist ein wichtiges Dokument, das im Rahmen der innergemeinschaftlichen Lieferungen in der Europäischen Union verwendet wird. Die Gelangensbescheinigung dient als Nachweis dafür, dass Waren tatsächlich in ein anderes EU-Land geliefert wurden.
Dieses ist besonders relevant für die Umsatzsteuer, da innergemeinschaftliche Lieferungen unter bestimmten Bedingungen umsatzsteuerfrei sind. Detaiierte Informationen zu der Umsatzsteuerbefreiung finden Sie bei Deutsches Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Um die Umsatzsteuerfreiheit für eine innergemeinschaftliche Lieferung geltend machen zu können, muss der liefernde Unternehmer nachweisen, dass die Waren tatsächlich in ein anderes EU-Land transportiert wurden. Die Gelangensbestätigung ist einer der möglichen Nachweise dafür. In diesem Dokument bestätigt der Empfänger der Ware, dass die Lieferung bei ihm eingegangen ist. Typische Angaben in einer Gelangensbestätigung umfassen:
- Die genaue Bezeichnung und Menge der gelieferten Waren.
- Das Datum des Wareneingangs.
- Die genaue Anschrift des Ortes, an dem die Waren erhalten wurden.
- Eine Bestätigung des Empfängers (in der Regel durch Unterschrift), dass die Waren eingegangen sind.
Die Gelangensbestätigung ist somit ein wesentlicher Bestandteil der Dokumentation für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen und hilft, den steuerfreien Status dieser Lieferungen zu belegen. Sie ist besonders im Speditionswesen relevant, wo grenzüberschreitende Transporte häufig vorkommen.