Die 1000-Punkte-Regelung (auch Freistellungsregelung nach 1.1.3.6 ADR) legt fest, dass bestimmte Gefahrguttransporte unter vereinfachten Bedingungen durchgeführt werden dürfen, solange die berechnete Gesamtpunktezahl der geladenen gefährlichen Güter 1000 Punkte nicht überschreitet. Diese Regelung dient dazu, Unternehmen und Fahrern beim Transport kleiner Gefahrgutmengen zu entlasten – ohne die Sicherheit zu vernachlässigen. Wie