Fautfracht (auch Fehlfracht genannt) bezeichnet in der Logistik und im Transportwesen die Vergütung, die ein Frachtführer oder Spediteur erhält, wenn ein Transport zwar vereinbart wurde, aber die Ladung entweder ganz oder teilweise ausbleibt, also nicht bereitgestellt wird. Der Frachtführer kann also die Frachtkapazität nicht wie geplant ausnutzen, muss jedoch dennoch entschädigt werden, weil das Transportmittel reserviert und eventuell schon zum Abholort geschickt wurde. –
Merkmale der Fautfracht:
- Entschädigung für den Frachtführer: Der Frachtführer erhält eine finanzielle Entschädigung, da er trotz der nicht erfolgten oder reduzierten Beladung Kosten für das bereitgestellte Transportmittel, Personal und eventuell entstandene Leerfahrten hat.
- Teilweise oder vollständige Ausfall der Ladung: Fautfracht kann sowohl bei einem kompletten Ausfall der Ladung als auch bei einer nicht vollständigen Beladung des Transportmittels anfallen.
- Vertragliche Vereinbarung: In vielen Frachtverträgen sind Bestimmungen zur Fautfracht enthalten, um klarzustellen, wie solche Situationen gehandhabt werden und welche Entschädigung zu zahlen ist.
Beispiel:
Ein Spediteur wird beauftragt, 20 Paletten von einem Lager zu einem Kunden zu transportieren. Am Tag der Abholung stellt sich jedoch heraus, dass nur 10 Paletten bereitstehen. Der Spediteur kann nun für die nicht bereitgestellten 10 Paletten eine Fautfracht geltend machen, da die restlichen Kapazitäten des LKW nicht wie geplant genutzt werden konnten.
Fautfracht stellt somit eine Absicherung für Frachtführer dar, um Verluste aufgrund nicht ausgelasteter Transportkapazitäten zu minimieren.
Maßnahmen zur Vermeidung von Fautfracht:
Um Fautfracht und die damit verbundenen Kosten zu vermeiden, können sowohl der Auftraggeber (Versender) als auch der Frachtführer verschiedene Schritte unternehmen:
- Sorgfältige Planung und Kommunikation:
- Eine klare und frühzeitige Kommunikation zwischen dem Versender und dem Frachtführer ist entscheidend. Alle Details über das Volumen, das Gewicht und die Anzahl der zu transportierenden Güter sollten genau abgesprochen und bestätigt werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
- Regelmäßige Abstimmungen kurz vor dem geplanten Abholtermin helfen sicherzustellen, dass die Sendungen vollständig und termingerecht bereitstehen.
- Flexibilität bei der Ladungsplanung:
- Es kann nützlich sein, alternative Fracht in Reserve zu halten, die bei Bedarf verladen werden kann, falls die ursprünglich geplante Ladung ausfällt oder nicht vollständig zur Verfügung steht. So wird eine Leerfahrt verhindert und die Kapazität optimal genutzt.
- Sicherstellen der Verfügbarkeit der Ware:
- Der Versender sollte sicherstellen, dass die Ware tatsächlich zum vereinbarten Zeitpunkt bereitsteht. Dies erfordert eine gute interne Lager- und Produktionsplanung, um Verzögerungen oder Engpässe zu vermeiden.
- Vertragliche Flexibilität:
- Es kann sinnvoll sein, in Frachtverträgen Regelungen vorzusehen, die eine flexible Anpassung der zu transportierenden Menge ermöglichen. So kann etwa vereinbart werden, dass kleinere Mengen nur dann zur Fautfracht führen, wenn sie unter einer bestimmten Schwelle liegen.
- Zusätzliche Teilladungen finden:
- Falls eine geplante Ladung kurzfristig nicht vollständig ist, kann der Frachtführer versuchen, durch Rücksprache mit anderen Kunden zusätzliche Teilladungen zu organisieren, um den Laderaum dennoch auszulasten.
Berechnung der Fautfracht:
Die Höhe der Fautfracht richtet sich in der Regel nach den vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Frachtführer und dem Versender. Falls keine speziellen Vereinbarungen getroffen wurden, werden branchenübliche Berechnungsmethoden angewendet.
Die Berechnung der Fautfracht kann auf verschiedene Weise erfolgen:
- Nach Anteil der ungenutzten Ladekapazität:
- Die Fautfracht wird anteilig auf Basis der nicht genutzten Transportkapazität berechnet. Ein Beispiel: Wenn ein LKW für 20 Tonnen Fracht gebucht ist, aber nur 10 Tonnen geladen werden, könnte die Fautfracht 50 % der vereinbarten Frachtkosten betragen.
- Prozentualer Abschlag:
- Oft wird ein bestimmter Prozentsatz der ursprünglich vereinbarten Frachtkosten als Fautfracht berechnet. Üblich sind in vielen Verträgen 50 % bis 80 % der vereinbarten Frachtkosten, je nach Höhe des Aufwands, der für die Disposition und den Einsatz des Transportmittels entstanden ist.
- Leerfahrtkosten:
- Wenn der Frachtführer mit einem komplett leeren Transportmittel ankommt und keine alternative Ladung findet, könnte eine Leerfahrtgebühr in Rechnung gestellt werden. Diese kann die vollen Kosten für den Weg vom Standort des Frachtführers bis zum Abholort und eventuell zurück abdecken.
- Feste Beträge:
- In manchen Verträgen werden für den Fall der Fautfracht Pauschalbeträge festgelegt, die unabhängig von der Menge der nicht bereitgestellten Güter gezahlt werden müssen. Dies gibt dem Versender eine klare Kalkulationsbasis.
Beispiel für die Berechnung der Fautfracht:
Angenommen, ein Frachtführer wird beauftragt, eine Ladung von 10 Paletten für 1.000 € zu transportieren, aber am Abholtag stehen nur 5 Paletten zur Verfügung. Der Vertrag sieht vor, dass bei Teilladungen 60 % der Frachtkosten als Fautfracht berechnet werden.
Berechnung:
- Ursprünglich vereinbarte Frachtkosten: 1.000 €
- Geladene Paletten: 50 % der Ladung
- Fautfracht für die nicht geladene Kapazität (5 Paletten): 60 % von 500 € (der nicht genutzten Kapazität)
Fautfracht: 300 €
In diesem Beispiel würde der Versender also neben den tatsächlichen Frachtkosten für die beförderten 5 Paletten auch eine Fautfracht von 300 € zahlen müssen, um die nicht ausgelastete Transportkapazität zu kompensieren.
Fazit:
Die Fautfracht ist ein Mechanismus, der den Frachtführer vor finanziellen Verlusten schützt, wenn Ladungen nicht wie vereinbart bereitgestellt werden. Um unnötige Kosten zu vermeiden, sollten beide Seiten eine präzise Planung sicherstellen und vertragliche Regelungen für den Fall von Teilladungen oder Ausfällen treffen.