Der Dieselkostenanteil (DKA) an den Gesamtkosten ist je nach Unternehmen und Tätigkeit unterschiedlich und kann nur im Einzelfall berechnet werden. Für unser Unternehmen, der Spedition-Albrecht, haben wir in unserem Einsatzgebiet, internationaler Fernverkehr mit 180 Tkm Jahreslaufleistung, einen Dieselkostenanteil (DKA) von 30 % ermittelt, wobei sich dieser naturgemäß bei steigenden Kraftstoffpreisen trotz verringerter Verbrauchswerte, aufgrund besserer Motorentechnologie, proportional steigert.
Der DKA in einem Unternehmen des Nahverkehrs als auch des nationalen Fernverkehrs liegt deutlich darunter.
Somit ergibt sich folgende Berechnung für eine Dieselpreisgleitklausel (Dieselfloater):
Ermittelte Dieselpreisindex-Veränderung ( DPI-V) = 20% (Beispielwert) ; Dieselkostenanteil ( DKA )= 30%
(DPI-V) x (DKA) = 0,20 x 0,30 = 0,06 = 6 %
Ergebnis: Um die Dieselmehrkosten nur zu kompensieren, muss der Frachtpreis um 6 % angehoben werden.
Um diese Berechnungen zu vereinfachen, haben wir einen Dieselfloater entwickelt, der die Dieselpreisentwicklung in Relation zur Frachtratenanpassung abbildet.
Weitere Informationen und die Berechnungen finden Sie unter Dieselfloater, Dieselpreisgleitklausel und des Dieslpreisindex.
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