Verbrauchsteuer-Abwicklung für Getränkeimporte
Wer Wein, Schaumwein, Zwischenerzeugnisse, Spirituosen oder Bier aus einem anderen EU-Staat bezieht, muss die Verbrauchsteuer-Vorschriften einhalten. Das gilt auch für Wein, obwohl Deutschland darauf keine Steuer erhebt: Die Ware reist mit einem elektronischen Begleitdokument, der Empfang muss fristgerecht gemeldet und die Mengen müssen dokumentiert werden.
Die Falk Albrecht GmbH übernimmt diese Abwicklung für die Ware, die wir für Sie transportieren. Wir sind beim Hauptzollamt als registrierter und als zertifizierter Empfänger zugelassen und melden unter unserer eigenen Verbrauchsteuernummer. Für einen Weinimporteur machen wir das seit vielen Jahren.
Verbrauchsteuer
Wir übernehmen die Meldungen für die Ware, die wir für Sie transportieren.
Auf einen Blick
Warengruppen: Wein, Schaumwein, Zwischenerzeugnisse, Alkohol und Spirituosen, Bier
Unser Status: registrierter Empfänger (Ware unter Steueraussetzung) und zertifizierter Empfänger (Ware aus dem steuerrechtlich freien Verkehr)
Was wir übernehmen: Empfang im EMCS, Eingangsmeldung, Monatsmeldungen je Warengruppe, Dokumentation
Streckengeschäft: Die Ware geht direkt zu Ihnen, nicht über unseren Hof
Voraussetzung: Wir transportieren die Ware selbst
Zwei Wege, je nach Versender
| Unter Steueraussetzung | Aus dem steuerrechtlich freien Verkehr | |
|---|---|---|
| Versender | Steuerlager, zum Beispiel eine größere Bodega | Erzeuger oder Händler ohne Steuerlager, die Ware ist im Herkunftsland versteuert |
| Begleitdokument | elektronisches Verwaltungsdokument (e-VD) im EMCS | vereinfachtes elektronisches Begleitdokument im EMCS |
| Unsere Rolle | registrierter Empfänger | zertifizierter Empfänger |
| Steuer | entsteht in Deutschland mit dem Empfang | fällt in Deutschland an; im Herkunftsland kann der Versender eine Erstattung beantragen |
Für Wein ist der deutsche Steuersatz in beiden Fällen null – Meldungen und Dokumentation sind trotzdem Pflicht.
So läuft es ab
- Vorab: Wir klären mit Ihnen Warengruppen, Versender und ob die Ware unter Steueraussetzung oder versteuert kommt. Der Versender trägt uns als Empfänger ein.
- Transport: Wir holen die Ware ab; das elektronische Begleitdokument reist mit.
- Lieferung: Die Ware geht direkt an Sie. Sie prüfen Menge und Zustand und quittieren den Empfang.
- Ihre Unterlagen: Sie senden uns Handelsrechnung, falls vorhanden die CMR und einen kurzen Vermerk bei Schäden oder Fehlmengen – möglichst am Tag der Lieferung, denn die Eingangsmeldung muss innerhalb von fünf Werktagen erfolgen.
- Eingangsmeldung: Wir bestätigen den Empfang im EMCS.
- Monatsmeldung: Am Monatsende fassen wir die Mengen je Warengruppe zusammen und geben die Erklärung beim Hauptzollamt ab. Sie erhalten eine Aufstellung mit der Rechnung.
Was Sie davon haben
- Für Ware, die wir unter unserer Erlaubnis empfangen, brauchen Sie in der Regel keine eigene Erlaubnis und keinen eigenen EMCS-Zugang.
- Transport und Verbrauchsteuer liegen in einer Hand – keine Abstimmung zwischen Spedition und Steuerberater über Fristen.
- Prüfungen des Hauptzollamts zu diesen Meldungen finden bei uns statt; die Unterlagen bewahren wir auf.
- Die Ware fährt trotzdem direkt zu Ihnen – wir sind für Streckengeschäfte zugelassen.
Für wen das passt
Für Weinimporteure, Getränkegroßhändler und Destillerien, die regelmäßig Ware ab mehreren Paletten aus Spanien, Portugal oder Frankreich beziehen und die Abwicklung nicht selbst übernehmen wollen. Wir übernehmen sie für Ware, die wir selbst transportieren.
Besonders hilfreich ist das bei zwei Situationen: wenn Sie von kleineren Erzeugern beziehen, die kein Steuerlager haben und deshalb nur bereits versteuerte Ware liefern können – dafür muss der Empfänger in Deutschland zertifizierter Empfänger sein. Und bei Waren mit hoher Steuerbelastung wie Spirituosen, für die das Hauptzollamt von Empfängern in der Regel eine Sicherheitsleistung verlangt.
Mehr zu unseren Transporten lesen Sie unter Weintransporte.
Häufige Fragen
Muss für Wein überhaupt etwas gemeldet werden, wenn Deutschland keine Weinsteuer erhebt?
Ja. Wein gehört EU-weit zu den verbrauchsteuerpflichtigen Waren. Der Steuersatz ist in Deutschland null, Begleitdokument und Eingangsmeldung sind trotzdem vorgeschrieben.
Was ist der Unterschied zwischen registriertem und zertifiziertem Empfänger?
Der registrierte Empfänger empfängt Ware, die noch unversteuert unter Steueraussetzung unterwegs ist. Der zertifizierte Empfänger empfängt Ware, die im Herkunftsland bereits versteuert wurde. Die Falk Albrecht GmbH hat beide Zulassungen.
Wie schnell muss der Empfang gemeldet werden?
Die Eingangsmeldung muss innerhalb von fünf Werktagen nach der Ankunft im EMCS erfolgen. Deshalb brauchen wir Ihre Lieferpapiere zeitnah.
Meine Lieferanten sind kleine Bodegas ohne Steuerlager. Was gilt dann?
Kleine Erzeuger haben oft weder Steuerlager noch Verbrauchsteuernummer. Sie liefern die Ware deshalb im Herkunftsland versteuert. Der Empfänger in Deutschland muss dafür als zertifizierter Empfänger zugelassen sein – das sind wir.
Warum nutzen viele Importeure dafür einen Dienstleister?
Für Waren mit hoher Steuerbelastung, etwa Spirituosen, verlangt das Hauptzollamt in der Regel eine Sicherheitsleistung, zum Beispiel eine Bürgschaft. Dazu kommen Erlaubnisantrag, angemeldete Empfangsorte, Fristen und Aufbewahrungspflichten. Für kleinere Importeure lohnt sich dieser Aufwand oft nicht – sie greifen auf einen Dienstleister zurück, der selbst als registrierter oder zertifizierter Empfänger zugelassen ist.
Übernehmen Sie die Verbrauchsteuer auch für Ware, die ein anderer Spediteur fährt?
Nein. Wir melden nur Ware an, die wir selbst transportieren.
Wie prüfe ich, ob ein Versender oder Empfänger zugelassen ist?
In der SEED-Datenbank der EU-Kommission lassen sich Verbrauchsteuernummern prüfen. Unsere Nummer nennen wir Ihnen bei der Anfrage.
Weiterlesen im Glossar: Verbrauchsteuer · Steueraussetzung · EMCS · e-VD · Eingangsmeldung · registrierter Empfänger · zertifizierter Empfänger · Hauptzollamt
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- E-Mail: kontakt@spedition-albrecht.de
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