Zertifizierter Empfänger

Ein zertifizierter Empfänger ist ein Unternehmen mit Erlaubnis des Hauptzollamts, gewerblich verbrauchsteuerpflichtige Waren zu empfangen, die in einem anderen EU-Staat bereits versteuert wurden.

Gebraucht wird dieser Status vor allem, wenn kleinere Erzeuger liefern: Viele kleine Bodegas und Weingüter haben weder Steuerlager noch Verbrauchsteuernummer und können deshalb nicht unter Steueraussetzung versenden. Sie liefern die Ware im Herkunftsland versteuert – und der Empfänger in Deutschland muss dafür zertifizierter Empfänger sein.

Die Steuer fällt dann im Bestimmungsland an; der Versender kann sie im Herkunftsland zurückfordern. Die Beförderung läuft seit Februar 2023 mit einem vereinfachten elektronischen Begleitdokument im EMCS. Das Gegenstück auf Versenderseite ist der zertifizierte Versender. Beantragt wird die Erlaubnis in Deutschland mit den Formularen 2758 und 2759, auch für einen Einzelfall; dabei werden die Empfangsorte angegeben, an denen die Ware angenommen wird.

Auch hier gilt: Für Waren mit hoher Steuerbelastung verlangt das Hauptzollamt in der Regel eine Sicherheitsleistung. Kleinere Importeure nutzen deshalb oft einen Dienstleister mit eigener Zulassung.

Die Falk Albrecht GmbH ist zertifizierter Empfänger – damit können wir auch Ware von Erzeugern ohne Steuerlager übernehmen. Mehr unter Verbrauchsteuer-Abwicklung.

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