Ein registrierter Empfänger ist ein Unternehmen mit Erlaubnis des Hauptzollamts, verbrauchsteuerpflichtige Waren unter Steueraussetzung aus anderen EU-Staaten zu empfangen.
Anders als ein Steuerlager darf er die Ware nicht unversteuert lagern oder weiterversenden: Mit dem Empfang entsteht die Steuer, die er anmeldet. Die Ware wird an einem Empfangsort angenommen, den das Hauptzollamt in der Erlaubnis zugelassen hat. Die Erlaubnis gibt es auf Dauer oder für einen Einzelfall. Ob ein Unternehmen zugelassen ist, lässt sich in der SEED-Datenbank der EU prüfen.
Für Waren mit hoher Steuerbelastung, etwa Spirituosen, verlangt das Hauptzollamt vom registrierten Empfänger in der Regel eine Sicherheitsleistung, zum Beispiel eine Bürgschaft; für Wein ist sie in Deutschland wegen des Steuersatzes null meist nicht nötig. Für kleinere Importeure ist dieser Aufwand oft zu hoch – sie greifen deshalb häufig auf einen Dienstleister zurück, der selbst als registrierter Empfänger zugelassen ist.
Die Falk Albrecht GmbH ist registrierter Empfänger für Wein, Schaumwein, Zwischenerzeugnisse, Alkohol und Bier – mehr unter Verbrauchsteuer-Abwicklung.
Jetzt unverbindlich beraten lassen!
Haben Sie Fragen oder wünschen Sie ein individuelles Angebot?
Kontaktieren Sie uns gerne:
- Telefon: +49 (0) 202 26569 – 0
- E-Mail: kontakt@spedition-albrecht.de
Vertrauen Sie auf die Erfahrung und Expertise der Falk Albrecht GmbH bei Transporten nach Spanien, Frankreich und Portugal!