Verbrauchsteuer

Verbrauchsteuern sind indirekte Steuern auf den Verbrauch bestimmter Waren, in Deutschland unter anderem auf Alkohol, Bier, Schaumwein, Zwischenerzeugnisse, Tabak, Kaffee und Energieerzeugnisse.

Die Steuer entsteht grundsätzlich, wenn eine Ware in den steuerrechtlich freien Verkehr übergeht – also das Steuerlager verlässt oder vom Empfänger aufgenommen wird. Für Wein ist der Steuersatz in Deutschland null, die Überwachungsvorschriften gelten trotzdem. Zuständig sind die Hauptzollämter.

Werden verbrauchsteuerpflichtige Waren zwischen EU-Staaten befördert, wird die Beförderung elektronisch im EMCS überwacht – entweder unter Steueraussetzung oder als bereits versteuerte Ware.

Die Falk Albrecht GmbH übernimmt für Getränkeimporte die Verbrauchsteuer-Abwicklung – mehr unter Verbrauchsteuer-Abwicklung.

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