Das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) ist ein Gesetz in Deutschland, das den gewerblichen Güterkraftverkehr regelt. Es legt die Vorschriften fest, die für Unternehmen gelten, die gewerbsmäßig Güter auf der Straße transportieren. Das Gesetz wurde eingeführt, um den Wettbewerb im Güterkraftverkehr zu fördern und die Sicherheit und Qualität der Dienstleistungen zu gewährleisten.
Das GüKG enthält Bestimmungen zu verschiedenen Aspekten des Güterkraftverkehrs, darunter:
- Erlaubnispflicht: Das GüKG sieht vor, dass Unternehmen, die gewerblich Güterkraftverkehr betreiben wollen, eine Erlaubnis beantragen müssen. Die Erlaubnis wird von den zuständigen Behörden erteilt und setzt bestimmte Voraussetzungen voraus, wie zum Beispiel den Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und der fachlichen Eignung.
- Kabotage: Das GüKG regelt auch die Kabotage, das heißt den innerstaatlichen Straßengüterverkehr durch ausländische Unternehmen. Es gibt Beschränkungen für die Anzahl und Dauer der Kabotagefahrten, um eine unfaire Konkurrenz zu verhindern und den heimischen Markt zu schützen.
- Fahrpersonal: Das GüKG enthält Bestimmungen zur Aus- und Weiterbildung des Fahrpersonals. Es werden bestimmte Qualifikationen und Kenntnisse gefordert, um im Güterkraftverkehr tätig zu sein. Außerdem legt das Gesetz fest, wie lange die Lenk- und Ruhezeiten für die Fahrerinnen und Fahrer sein dürfen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
- Kontrollen und Sanktionen: Das GüKG ermächtigt die Behörden, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu überwachen. Verstöße gegen das GüKG können mit Bußgeldern geahndet werden, und in schwerwiegenden Fällen kann die Erlaubnis zum Güterkraftverkehr auch entzogen werden.
Das GüKG ist ein wichtiges Instrument, um den gewerblichen Güterkraftverkehr in Deutschland zu regulieren und sicherzustellen, dass er auf faire und sichere Weise betrieben wird. Es trägt zur Effizienz des Gütertransports bei und schützt gleichzeitig die Interessen der Unternehmen, des Fahrpersonals und der Verkehrsteilnehmer.