FCA steht für “Free Carrier” und ist eine Handelsklausel, die in internationalen Handelsgeschäften verwendet wird. Sie definiert die Verantwortlichkeiten und Pflichten sowohl des Verkäufers als auch des Käufers in Bezug auf den Transport und die Lieferung von Waren.
Gemäß den Regeln der Internationalen Handelskammer (ICC) ist FCA eine der sogenannten Incoterms (International Commercial Terms), die weltweit anerkannt sind und die Rechte und Pflichten von Käufern und Verkäufern in internationalen Handelstransaktionen regeln.
Bei der FCA-Klausel trägt der Verkäufer die Verantwortung, die Ware zur vereinbarten Abholstelle, die im Kaufvertrag angegeben ist, zu liefern. Dies kann beispielsweise der Lagerort des Verkäufers oder ein anderer benannter Ort sein. Der Verkäufer muss die Ware verpacken und kennzeichnen, die für den Transport erforderlichen Dokumente bereitstellen und den Exportzoll oder andere Ausfuhrformalitäten erfüllen.
Sobald die Ware an der vereinbarten Abholstelle zur Verfügung steht, gehen die Kosten und das Risiko auf den Käufer über. Der Käufer ist dann dafür verantwortlich, den Transport der Ware zum Bestimmungsort zu arrangieren und die damit verbundenen Kosten und Risiken zu tragen. Der Käufer ist auch für die Einfuhrzölle und -formalitäten verantwortlich.
FCA eignet sich besonders für den Transport per Luftfracht, Straßentransport oder Mehrzwecktransportmittel. Es ist wichtig zu beachten, dass FCA keine Regelung für den Versicherungsschutz der Ware enthält. Daher sollten Verkäufer und Käufer gesondert vereinbaren, ob eine Versicherung abgeschlossen werden soll und wer dafür verantwortlich ist.
Es ist ratsam, bei Verwendung von Incoterms wie FCA immer einen schriftlichen Kaufvertrag abzuschließen, der alle Details der Transaktion einschließlich des genauen Lieferorts, der Transportmodalitäten und der Verantwortlichkeiten der Parteien festlegt.