Steueraussetzung

Steueraussetzung bedeutet, dass die Verbrauchsteuer auf eine Ware noch nicht erhoben wird, solange sie zwischen berechtigten Betrieben unterwegs ist oder in einem Steuerlager liegt.

Berechtigt sind Steuerlagerinhaber und registrierte Empfänger. Die Beförderung wird mit einem elektronischen Verwaltungsdokument (e-VD) im EMCS angemeldet. Die Steuer entsteht erst, wenn die Ware das Verfahren verlässt – zum Beispiel mit dem Empfang beim registrierten Empfänger, und zwar im Bestimmungsland.

Für den Versender endet seine Verantwortung mit der Eingangsmeldung des Empfängers.

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